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RuStAG
Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom Juli 1913 / März 2012
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichszugehörigkeit besitzt.
Nachweise im einzelnen :
Änderung des Nachweises
in Überarbeitung:
RuStAG-2012/1913 : Nr.1
Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913, geändert am 01.März 2012